Zusammenfassung
Einwände betreffend der Entwicklung eines Windparks
in der Marktgemeinde Schwarzenbach
Nach erfolgter Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms für 6 WKA
Naturschutzfachliche Stellungnahmen – Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter:
Ablehnungsgründe:
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Gerade im Fall des Windparks Schwarzenbach ist sowohl mit einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgütern der europäischen Naturschutzrichtlinien zu rechnen:
Unmittelbare Nähe zum Europaschutzgebiet „Mattersburger Hügelland“
(Natura 2000-Gebiet) (in nur ca. 60 Meter Entfernung)
- und zum Landschaftsschutzgebiet u. Naturpark „Rosalia – Kogelberg“ (in rund 1,6 km)
In beiden Gebieten kommen geschützte Arten vor, die durch Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt werden können.
Auszug S.61, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
"Von der geplanten Errichtung des Windparks sind keine Naturschutzgebiete, Naturparks oder Landschaftschutzgebiete direkt betroffen“.
Weiters wurden zum weiteren Schutz dieses Schutzgebietes Naturparke errichtet, wobei auch die Gemeinde Schwarzenbach im Naturpark Landseerberge Mitglied ist. Es umfasst nicht nur das Rosaliengebirge, sondern auch das Ödenburger Gebirge. Dieser geschützte Lebensraum für Mensch, Tier und Fauna wird durche eine Änderung des Flächenwidmungsplanes sehr stark in Mitleidenschaft gezogen.
Ein Umweltbericht ist vor Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit gem. §2 NÖ Raumordnungsgesetz mit den Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen. Der vorgelegte Prüfungs- und Umweltbericht GZ 3667-7/16 ist ein bezahlter, beschönigter Bericht, aber kein unabhängiger Bericht.
Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft: Kein Windpark in Schwarzenbach möglich
Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Zone „IN 19“ (Gemeinde Schwarzenbach) des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ ist unverträglich.
Veröffentlicht: 25. Oktober 2015 auf www.umweltanwaltschaft.gv.at
Laut Meinung von Thomas Hansmann, MAS, Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft, ist die Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Gemeinde Schwarzenbach aus zwingenden artenschutzfachlichen und –rechtlichen Gründen unverträglich, womit ein Windpark in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich ist.
Umweltanwalt Hansmann wörtlich:
„Die Widmung für Windkraftanlagen in der Gemeinde Schwarzenbach ist aus meiner Sicht aus artenschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen unverträglich. Anrainer haben heuer im Juli im Wald einen mit zwei Schwarzstorchjungen sowie dem Elternpaar bestückten Horst gefunden. Laut BirdLife Österreich dürfen im Umkreis von zwei Kilometern um den Horst keine Windkraftanlagen errichtet werden, weil in diesem Bereich ein stark erhöhtes Kollisionsrisiko besteht und Bruten vermehrt aufgegeben werden. Somit scheidet die recht kleine Zone für die Gewinnung von Windenergie zur Gänze aus.“
Neben der direkten Störungswirkung macht insbesondere das durch einen Windpark massiv erhöhte Tötungsrisiko, das auch durch im Projektverfahren vorzuschreibende Maßnahmen nicht ausgeglichen werden könnte, Windkraftanlagen in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich. Entsprechende Lenkungsmaßnahmen, die andernorts erfolgreich sind, scheiden in Schwarzenbach aus, weil die Landschaft von zahlreichen Gräben und Kleinstgewässern durchzogen ist.
Zudem könnte laut namhaften Ornithologen durch einen Windpark der Schwarzstorchbestand im gesamten Rosalien- bzw. Ödenburger Gebirge bedroht sein. Die räumliche Nähe zum Natura 2000-Gebiet „Mattersburger Hügelland“ legt darüber hinaus das Vorhandensein eines faktischen Vogelschutzgebiets nahe – und auch das ungarische Natura 2000-Gebiet „Soproni hegység“ ist nicht weit entfernt.
Hansmann weiter:
„Uns ist klar, dass eine Nichtkonsumierbarkeit der Widmung für die Gemeinde und die potenzielle Betreiberin schmerzhaft ist, im gegebenen Fall ist jedoch dem Artenschutz der Vorrang zu geben, es besteht keinerlei Spielraum. Die Zone wird anlässlich einer Novellierung des einschlägigen Sektoralen Raumordnungsprogramms meiner Meinung nach zu streichen sein.“
Der NÖ Umweltanwalt sieht die Glaubwürdigkeit der NÖ Energie- und Umweltpolitik durch den notwendigen Entfall der Zone gestärkt: „Es wird damit deutlich, dass in Niederösterreich Projekte nicht um jeden Preis durchgesetzt werden, sondern dass verantwortungsbewusst mit unserer Umwelt umgegangen wird.“
Schließlich stellt der NÖ Umweltanwalt fest:
„Die NÖ Umweltanwaltschaft bekennt sich zum Ausbau Erneuerbarer Energie. Es muss klar sein, dass die Sichtung eines Exemplars einer geschützten Vogelart regelmäßig nicht zur Untersagung eines Windkraftprojekts führen wird, Schwarzenbach ist die Ausnahme und nicht die Regel.“
Die Lage des Projekts befindnet sich in einem bedeutenden Vorkommensgebiet des Schwarzstorchs, der aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu schützen ist.
Schwarzstorchhorst mit 2 Jungvögeln - Nachweis vom 17.7.2015
Der 2015 mit 2 Jungvögeln bestückte Schwarzstorchhorst liegt nur in einem Abstand von weniger als 1,5 km zu vier der sechs geplanten Anlagen und von unter 2 km zu allen sechs geplanten WKA. Mehrere Althorste befinden sich in der Umgebung.
Der „Fachbeitrag“ der SUP geht jedoch davon aus, dass dies nicht der Fall ist, ohne dafür eine fachlich stichhaltige oder nachvollziehbare Argumentation vorzulegen. Wenige Beobachtungen (Detailuntersuchungen; 2012: 13 Tage, 2014: 3 Tage, 2015: knapp 20 Tage) der Flugbewegungen und eine nicht nachvollziehbare Auslegung des „best-case Prinzips“ sind jedenfalls nicht geeignet, naturschutzfachlichen Einwänden im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung des Schwarzstorchs zu begegnen.
Auszug S.23, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
Das Projekt stellt eine Bedrohung für den Schwarzstorchbestand im gesamten Rosalien- bzw. Ödenburger Gebirge dar, da aufgrund der Geländeverhältnisse eine Nutzung des Projektraums auch durch benachbarte Paare, bzw. durch ziehende bzw. herumstreifende Individuen zu erwarten ist. Die zahlreichen Thermikzonen im Kuppen- und Hangbereich des Rosaliengebirges, die ausgedehnten und naturnahen Waldflächen und die reiche Ausstattung des Gebiets mit kleinen, störungsfreien Fließgewässern, die als Nahrungsgebiete dienen, machen die Landschaft zu einem hochwertigen Schwarzstorch-Lebensraum, der in seiner Gesamtheit und als unzerschnittene Einheit Schutz verdient.
Bedeutendes Vorkommen von zu schützenden Großem und Kleinem Mausohr sowie Mopsfledermaus.
Große und Kleine Hufeisennase, Wimpernfledermaus.
Nachweis einer Wochenstube von Kleinen Hufeisennasen in Hackbichl 78, 2802 Schwarzenbach, Entfernung zur nächsten WKA: nur ca. 850m
Kritik an mangelhaftem SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“ ( Büro Raab 2016)
Auszug SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
"Aufgrund der Lebensraumnutzung der Kleinen Hufeisennase mit starker Bindung an geschlossene Wälder (Reiter 2004) kann ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist diese Art wegen ihrer leisen und hochfrequenten Rufe mit akustischen Methoden schwer nachweisbar Da jedoch keine Hinweise auf Wochenstuben in der Umgebung des Untersuchungsgebietes vorliegen und die Kleinen Hufeisennasen sehr kleine Bereiche u ihre Quartiere nutzen (max. 5 km), wird ein etwaiges Vorkommen dieser Art als nahezu unbedeutend eingestuft“.
Dokumentierter Überflug von bis zu 1.000 Kranichen am 27.10.2015
Die besondere Lage des Rosalien-Gebirges am äußersten Ostrand der Alpen und im Übergang zum Tiefland der Kleinen Ungarischen Tiefebene lässt eine besondere Bedeutung des Gebiets für den Vogelzug erwarten, die allerdings niemals untersucht wurde und daher aktuell nicht mit Daten zu belegen ist. Der Alpenostrand kommt allerdings aufgrund seiner Orientierung in der Hauptzugrichtung vieler Vogelarten als Leitlinie in sehr hohem Maß in Frage, insbesondere für aufwindgebundene Zugvogelarten. Ohne sorgfältige Klärung dieser Frage ist die Genehmigung eines Windparkprojekts in diesem Raum als höchst riskant zu bezeichnen, da nachträgliche Untersuchungen zu begründeten Forderungen nach einem Rückbau führen könnten.
Teile des Umweltberichts sind zu hinterfragen, etwa die geringe Erheblichkeits-Einstufung bei den zu erwartenden Wirkungen auf den Wespenbussard.
Kritik an mangelhaftem SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“ ( Büro Raab 2016) S. 85
Auszug S.85, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
"Das Vorkommen von Libellen oder anderen an Gewässer gebundenen Wirbellosen auf beanspruchtem Grund ist nahezu auszuschließen, da die beanspruchten Flächen nicht direkt an ein Gewässer grenzen. Durch das Bauvorhaben sind keine naturschutzfachlich bedeutenden Insektenlebensräume betroffen. Die Eingriffserheblichkeit ist somit als vernachlässigbar einzustufen."
Dies steht im Widerspruch mit der Studie desselben Büro Raabs von 2013 "Basisdatenerhebung FFH-relevanter Libellenarten in NÖ":
" ...hat eine große Verantwortung für die Erhaltung der größten europäischen Libellenart in Österreich, weshalb hier in Zukunft besonderer Handlungsbedarf beim Schutz und bei der Pflege der Lebensräume dieser Art gegeben ist."
Fehlenden und mangelhaften Unterlagen betreffend der Mengen an Material, Fahrzeugen, Zufahrtsmöglichkeiten für Bau und Betrieb der geplanten WKA und Rodungsabsichten.
Es muss angenommen werden, dass bei Errichtung der Windpark-Anlagen die Straßen mit Schwerfahrzeugen Tag und Nacht befahren werden. Bei Betrieb der Anlage muss für die Wartung die Zufahrt ebenfalls sicher gestellt sein.
Die Gemeinde Schwarzenbach verfügt nicht ausreichend über öffentliche Verkehrsflächen zur Erschließung der Windparkanlage. Bereits im Vorfeld scheiterte die Einigung mit Dritten zur Erschließung von Verkehrsflächen.
Exakte Planungsunterlagen, die erforderlichen Rodungen und den Flächenbedarf für die Errichtung und den Betrieb fehlen also gänzlich.
Das gleiche gilt für das Verlegen des Erdkabels für die erforderliche Energieableitung in das Umspannwerk Mattersburg.
Beeinträchtigung in diesem überaus sensiblen und auch touristisch bedeutenden Raum am Ostrand der Alpen.
Generelles Leitziel lt. NÖ Raumordnungstext ist die „Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes“ (NÖ ROG 2014).
Die Gemeinde Sieggraben stellt fest, dass lediglich der finanzielle Aspekt durch die Errichtung der Windkrafträder beleuchtet wird, aber nicht die ästhetische und ökologische Wertigkeit eines Gebietes untersucht wurde. Von einer Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes kann nicht die Rede sein.“
Als wertvolle Fläche ist der Waldbestand anzusehen, der langjährig gepflegt wurde und fast hundertjährigen Bestand aufweist.
Pro Windrad wird ca. 1 ha (10.000 m2) Wald abgeholzt.
Teile des Umweltberichts beruhen auf unzureichenden und unvollständigen Untersuchungen und deshalb ist eine abschließende positive Bewertung des Vorhabens nicht zulässig.
- mangelhafte Aufzeichnungen (zb bei der Kartierung der Schwarzstorch-Sichtungen)
- Reine bestellte Gefälligkeitsgutachten werden geliefert (fast alle diesbezüglichen Gutachter sind im Auftrag der Windstrom-Industrie und/oder der NÖ Landesregierung tätig und sichern mit Gefälligkeitsgutachten die jeweilige Geschäftsgrundlage
- Die Firma EWS als Projektleiter begutachtet sich praktischerweise gleich mehrmals selbst:
- Projektbetreiber: VENTUREAL
- Projektleitung: EWS
- -> Gutachten Schall durch EWS
- -> Gutachten Schattenwurft durch EWS
Zitat aus der SUP 2016, „Flächenwidmungsplan Marktgemeinde Schwarzenbach - Änderungsanlass + Umweltbericht“ Seite 5, Pkt. 1.1.: Das Projekt wird von der Ventureal Projekt GmbH betrieben, in der Umsetzung ist zusätzlich die Energiewerkstatt GmbH (EWS) beteiligt.
- Gutachtenproblematik: siehe Bird.at
- Ein Versuch von Seiten der Bürgerinitiative, ein eigenes Schallgutachten in Auftrag zu geben ist gescheitert, weil der angefragte gerichtlich beeidete Gutachter dies dezidiert ablehnte. Er fürchtet um die Existenzgrundlage seiner Firma. Die Windparkindustrie hat weitreichenden, auch politischen Einfluss.
Und auch der Bürgermeister von Scharzenbach “wäre ja blöd, wenn er das Geld, das auf der Straße liegt, nicht aufsammeln würde“ (Zitat!).